Religionsmündig


„Und als er zwölf Jahre alt war …“ – Lk 2,42

(Predigt) „… ‚als er zwölf Jahre alt war’ – das ist nichts anderes als das Kon­firmandenalter. Konfirmation auf jüdisch sozusagen. Bis heute wird in der jüdischen Gemeinde in diesem Alter mit den jungen Leuten ‚Bar Mizwa’ gefeiert, mit den Söhnen. Erstmals werden sie nach vollendetem 13. Lebensjahr im Gottesdienst in der Synagoge zur Verlesung eines Abschnitts aus der Heiligen Schrift, aus der Tora, den Mosebüchern, aufgerufen. Und damit wird aus dem Knaben ein religiös volljähriges Glied der Gemein­de, ein ‚bar mitzwa’, zu deutsch: ein Sohn des Gebots. Auch an der Klagemauer in Jerusalem kann man das miterleben. Anschlie­ßend werden die Jungen beglückwünscht, mit Bonbons über­schüttet, auf die Schultern gehoben und mit viel Tam-tam, unter Gesang und Freudentänzen hinausgetragen. Es handelt sich offenbar um eine uralte Tradition. Sie begegnet uns ausdrücklich auch bei Jesus. Diese Fakten sprechen dafür, dass es trotz allen berechtigten Diskussionen wohl doch sinnvoll ist, den Schritt in die Religionsmündigkeit und also auch unsere Konfirmation in diesem Alter anzusetzen.

Ab jetzt wären die jungen Leute also in Glaubensdingen selb­ständig. Sie sind dazu aufgerufen, ihr Glaubensleben in eigener Verantwortung zu gestalten. Die Eltern haben ihre Schuldigkeit getan. Sie haben künftig in dieser Hinsicht keine Pflichten mehr, aber auch kein Recht, einzugreifen. Die Geschichte vom 12jährigen Jesus zeigt uns, wie er, der als Sohn seiner Eltern heranwächst, mit dieser Eigenverantwortlichkeit, in die er soeben entlassen wurde, ernst macht, freilich in höchst ungewöhnlicher Weise, verbunden mit einer höchst verwunderlichen Aussage. Sie zeigt uns auch, wie schwer es den Eltern wird, dies zu begreifen und ja dazu zu sagen.

Können wir das nachempfinden, und zwar so herum, wie es hier steht? Es kann mit religionsmündigen Kindern auch in diese Richtung gehen: dass sie sich nicht etwa vom Glauben ab-, son­dern sich ihm jetzt erst recht zuwenden, und das in einer Intensität und Konsequenz, dass es schmerzhaft für die Angehörigen wer­den kann, und dass sie kein Verständnis mehr dafür haben. … …

‚Wisst ihr nicht, dass ich sein muss in dem, was meines Vaters ist?’ Ja – da ist’s nun heraus, das erste Jesus-Wort im Lukas-Evangelium. Sie machten sich Sorgen um ihr Kind, sie suchten es, sie suchten ihr Kind, und nun finden sie den Gottessohn. Sie sahen in ihm ihr Kind, das ihnen unnötig Schmerz zugefügt hat. Nun begegnen sie dem, der unter einer anderen Bestimmung steht; dem, der Gott zum Vater hat; dessen Weg unter einem höheren Muss steht, unter dem Muss, das von diesem Vater, von Gott-Vater ausgeht. Und dieses Muss, das aus seiner Gottessohnschaft hervorgeht, hat Vorrang gegenüber allen Verpflichtungen der menschlichen Familie gegenüber, in die er ebenfalls hineingehört. Auf diese Aussage hin wird den Eltern das Ganze vollends unheimlich, und sie verstehen gar nichts mehr. …“

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