Wein – Traubensaft beim Hl. Abendmahl


Im „Gottesdienstbuch für die Evangelische Landeskirche in Württemberg“, Ausgabe von 2004, finden sich detaillierte Angaben zur Durchführung von Abendmahlsgottesdiensten. Als Abendmahlsgaben werden dabei durchgehend „Brot und Wein“ genannt. Dann heißt es aber auch: „Da niemand vom Mahl ausgeschlossen werden soll, wird aus Rücksicht auf Personen, die keinen Alkohol trinken dürfen oder wollen, sowie auf Kinder in vielen Gemeinden anstelle von Wein auch unvergorener Traubensaft gereicht. Es ist denkbar, dass die unterschiedlichen Gaben in regelmäßigem Wechsel vorkommen oder aber, dass zugleich Wein und Traubensaft angeboten werden“ (S. 384).

Nicht im Sinn dieser Anweisung ist es zweifellos, wenn bei sämtlichen Abendmahlsfeiern ausschließlich Traubensaft gereicht wird. Genau das aber scheint inzwischen in vielen Gemeinden unserer Landeskirche der Fall zu sein. In der letzten Gemeinde, in der ich Dienst tat, traf ich es so an, in der Gemeinde, zu der ich jetzt im Ruhestand gehöre und in der Gemeinde, in der ich Organistendienst mache, ist es auch so. In meiner letzten Gemeinde konnte ich den Kirchengemeinderat schließlich überzeugen, Wein und Traubensaft in regelmäßigem Wechsel anzubieten. In der Gemeinde, in der ich zuvor war, sind wir auch mit dem gleichzeitigen Angebot von Wein und Traubensaft gut gefahren.

Wie ich mir sagen ließ, ist es in den lutherischen Kirchen undenkbar, statt Wein Traubensaft zu reichen. Auch ich bin der Meinung, dass dem Hl. Abendmahl bei Verzicht auf Wein ein wesentliches symbolträchtiges Element abgeht. Wein gehört schließlich in die Kategorie der „starken“ Getränke (Lk 1,15) und trägt als solches entscheidend zum „Genuss“ des Hl. Abendmahls bei. Im Wein begegnet uns Jesus Christus als der „Freudenmeister“, vgl. Joh 2,1ff. Sein für uns vergossenes Blut ist der Freudenwein, den wir im Hl. Abendmahl genießen dürfen, wie sein für uns dahingegebener Leib das Lebensbrot ist. Am Traubensaft dagegen lässt sich nichts dergleichen festmachen; mit Traubensaft verliert das Abendmahl an dieser Stelle seinen Festcharakter. Mit Saft kann man kein Fest feiern, höchstens einen Kindergeburtstag.

Nicht zuletzt aus hygienischen Gründen finde ich es völlig abwegig, wenn auch noch mit Gemeinschaftskelch und Traubensaft gefeiert wird, und vollends ganz unmöglich finde ich es, wenn dieser Kelch aus nichtmetallischem Material, etwa aus Ton oder Holz besteht.

Eine Antwort zu “Wein – Traubensaft beim Hl. Abendmahl”

  1. Ich finde zum Abendmahl gehört ausschließlich Wein . Alles andere ist Gotteslästerung. Wein ist Freudenwein. Die ursprüngliche Form beim Abendmahl Gott zu loben bzw an Jesus zu gedenken.

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