Die Wirkungen des Hl. Geistes


Es ist schon erstaunlich, was laut den Bekenntnissen der Kirche alles dem Hl. Geist und seinem Wirken zuzuschreiben ist. Nach dem Apostolischen Bekenntnis sind das: „die heilige christliche Kirche, Gemeinschaft der Heiligen, Vergebung der Sünden, Auferstehung der Toten und das ewige Leben.“ Zusammenfassen lassen sich alle diese Wirkungen des Hl. Geistes unter dem Stichwort „neues Leben“. Das neue Leben, zu dem Jesus Christus befreit, wird vom Hl. Geist gewirkt.

Dazu gehört an erster Stelle – nota bene – „die heilige christliche Kirche“. Ob man dabei an die himmlisch-unsichtbare, eigentliche Kirche denkt, oder (auch) an die sichtbare, irdisch-institutionelle – in jedem Fall stellt die Kirche ein Phänomen des neuen, geistgewirkten Lebens dar. Aussagen wie „Kirche ist kein Selbstzweck“, „Kirche ist für andere da (und hat darüber hinaus keine Existenzberechtigung)“, „Kirche ist nur eine zeitliche Größe“ sind von daher kritisch zu hinterfragen. Jesu Wort an Petrus: „Du bist Petrus, und auf diesen Felsen will ich meine Gemeinde (wörtlich: Kirche) bauen, und die Pforten der Hölle sollen sie nicht überwältigen“ (Matth 16,18) schreibt der Kirche offensichtlich einen absoluten Eigenwert und eine Zukunft über den jetzigen Äon hinaus zu. Auch die Aussagen in Eph 2 weisen in diese Richtung: „So seid ihr (Heidenchristen) nun nicht mehr Gäste und Fremdlinge, sondern Mitbürger der Heiligen (Judenchristen) und Gottes Hausgenossen, erbaut auf den Grund der Apostel und Propheten, da Jesus Christus der Eckstein ist, auf welchem der ganze Bau ineinandergefügt wächst zu einem heiligen Tempel in dem Herrn“ (2,19ff). Zu bedenken ist auch das mehrfach für die Kirche gebrauchte Bild vom Leib Christi, z.B. 1 Kor 12,27; Eph 4,16. „Der Geist und die Braut sprechen: Komm! …“ heißt es in Offb 22,17, wobei unter Braut die verewigte Kirche, das neue Jerusalem (Offb 21,2) zu verstehen ist, die bereit ist für die Vereinigung mit dem Bräutigam, dem wiederkommenden Herrn.

Zu den Wirkungen des Hl. Geistes in Verbindung mit der Kirche gehört sodann „die Gemeinschaft der Heiligen“, wobei zu dieser Gemeinschaft durchaus auch die Bereitschaft gehört, materiell füreinander einzustehen (vgl. die – absolut zwanglose – Gütergemeinschaft der Urgemeinde, Apg 2,44f und die Spendensammlung für die ‚Heiligen’ in Jerusalem, zu der Paulus in 2 Kor 9,1ff aufruft).

Besonders bemerkenswert finde ich, dass auch „die Vergebung der Sünden“ hier, unter den Wirkungen des Hl. Geistes und im Bereich der Kirche angesiedelt ist. Dabei geht es zweifellos um die sog. Schlüssel des Himmelreichs, die Jesus selber seinen Jüngern und damit der Kirche aushändigt: „Was ihr auf Erden binden werdet, soll auch im Himmel gebunden sein, und was ihr auf Erden lösen werdet, soll auch im Himmel los sein“ (Matth 18,18 vgl. 16,19). Es ist also die „Binde- und Lösegewalt“, die Jesus seiner Kirche überträgt. Ich schließe daraus, dass Sündenvergebung in aller Regel (nicht nur „in gewissen Fällen“ wie es früher im Katechismus der württ. Landeskirche hieß) so praktiziert werden sollte, nämlich dass Christen ihre jeweiligen Verfehlungen vor Mitchristen – naheliegenderweise vor dem Pfarrer/der Pfarrerin – bekennen und von eben diesen Mitchristen davon losgesprochen werden. Auf dieser konkret erfahrenen kirchenamtlichen Lossprechung liegt eindeutig die Verheißung Jesu.

Bedauerlicherweise hat die Württ. Landeskirche die „Schlüssel des Himmelreichs“, das sechste Hauptstück im Katechismus nach Luther und Brenz, mittlerweile aus dem Unterrichtsstoff für den Konfirmandenunterricht herausgenommen. Damit wird die heranwachsende Christengeneration über Beichte und Absolution im Ungewissen gelassen und langfristig um eine hochbedeutsame geistliche Erfahrung betrogen.

Schließlich bewirkt der Hl. Geist (!) die Auferstehung der Toten und ein ewiges Leben – neues Leben also im wahrsten Sinn des Wortes.

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